Riskante Managerjobs – Managerhaftpflichtversicherung gefragt
[Werbung]*Unbezahlt
Haftungsrisiko für Topkräfte nimmt zu
Ohne umfassende Managerhaftpflichtversicherung lassen sich viele Führungskräfte nicht auf einen neuen Job ein. Wohl zu Recht – Anforderungen und Haftungsrisiko steigen permanent. Maßgeschneiderte Polizzen zur Risikoabdeckung sind Voraussetzung für effektives und freies Arbeiten im Management. Aber auch die Anforderungen der Versicherer nehmen mit gutem Grund zu – Fehlentwicklungen und Firmenpleiten häufen sich. Das Prämienvolumen für Directors & Officers (D&O) Versicherungen wird in Österreich auf rund 50 Millionen Euro geschätzt.
Die D&O Versicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Manager und andere Führungskräfte. Sie steht für geldwerte Schäden ein, die die versicherten Personen als Organe oder im Rahmen ihrer Tätigkeit fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht haben. Dabei können sowohl Ansprüche von außen, also von Dritten, als auch die durch die Fehler verursachten Verluste des Unternehmens selbst abgesichert werden. Von der zivilrechtlichen Haftung zu trennen, ist eine etwa daneben bestehende, strafrechtliche Verantwortlichkeit der handelnden Personen.
Abgesicherte Entscheidungen.
Ob durch Auswirkungen der Pandemie, wachsende Inflation, steigende Rohstoffpreise oder unterbrochene Lieferketten – Rahmenbedingungen für viele Unternehmen schwanken und erschweren richtige Entscheidungen. So haften beispielsweise Geschäftsführer und Vorstände für Fehler mit ihrem Privatvermögen, sofern sie nicht die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet haben. „Schutz für solche Fälle bietet eine D&O-Versicherung“, erläutert Versicherungsexperte Joe Kaltschmid. Versicherungsnehmer ist das Unternehmen, versicherte Personen sind die Organe des Unternehmens.
D&O Markt im Wandel.
„In den vergangenen Jahren sind die Richtlinien für diese besondere Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung immer strenger geworden“ betont Kaltschmid. Laufend neue Risiken ergeben sich aus höheren Umwelt-, Klima- und Sozialstandards, die Manager in Unternehmen beachten müssen. Die wachsende Zahl von Klagen und rechtlichen Auseinandersetzungen sowie die zunehmende Häufigkeit und Schwere der Schadenfälle haben in den letzten Jahren weltweit zu einem schwierigen Umfeld für den D&O-Versicherungssektor geführt. Um für Versicherer Profitabilität zu wahren, wurden Kriterien und Rahmenbedingungen angepasst: Risikoinformationen wurden ausgeweitet, Risiken neu bewertet, Versicherungssummen reduziert bzw. manche Branchen pandemiebedingt komplett ausgeschlossen.
Das Prämienvolumen im D&0 Versicherungsmarkt beträgt in Deutschland rund 500 Millionen Euro und wird in Österreich auf rund 50 Millionen Euro geschätzt.
Keine Deckung bei Vorsatz.
„Welche Absicherung für einen konkrete Anwendungsfall die richtige ist, wird idealerweise in Zusammenarbeit mit dem Experten – einem Versicherungsmakler – ermittelt und ein maßgeschneidertes risikoadäquates Paket geschnürt“, empfiehlt Kaltschmid.
Die Höhe der Leistung des Versicherers entspricht der in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungssumme. Zu den Kosten, welche unter den Versicherungsschutz fallen, gehören beispielsweise Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten sowie Aufwendungen, welche zur Minderung bzw. Abwendung des Schadens entstehen.
Aber jede D&O Versicherung hat auch Grenzen bezüglich ihrer Leistung. Die Deckung greift bei Verletzung der Sorgfaltspflicht der versicherten Personen, vorausgesetzt dass die Schäden nicht wissentlich oder mit Vorsatz entstanden sind. D&O Versicherungen können weitere Ausschlüsse enthalten, welche die Deckung eingrenzen wie etwa einen Ausschluss für nicht ordnungsgemäß vorgenommene Versicherungsagenden.
Über Fachgruppe Wiener Versicherungsmakler
Die Fachgruppe der Wiener Versicherungsmakler ist organisiert in der Wirtschaftskammer Wien WKW. 2021 waren 757 aktive Mitglieder gemeldet (österreichweit aktiv: 4024 Mitglieder).
Der Beruf des Versicherungsmaklers und Beraters in Versicherungsangelegenheiten (kurz: Versicherungsmakler) ist eine gewerbliche Tätigkeit (§94 Z 76 Gewerbeordnung) und an die erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung gebunden. Versicherungsmakler sind unabhängige Experten in sämtlichen Versicherungsfragen, gesetzlich verpflichtet ihren Auftraggebern den bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln und dafür auch haftbar.