Steuertipps zum Jahresende 2024: Jetzt noch clever Steuern sparen!

Steuertipps zum Jahresende 2024: Jetzt noch clever Steuern sparen!

Foto: “Florian Würth” / Fotocredit & Quelle: © Forvis Mazars

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Das Jahresende naht, und damit die letzte Gelegenheit, die Steuerlast für 2024 zu optimieren. Forvis Mazars präsentiert die wichtigsten Steuertipps, die Unternehmer:innen, Arbeitnehmer:innen und Privatpersonen noch nutzen können.

 

Steuertipps für Unternehmer:innen:

  1. Gewinnfreibetrag optimal ausschöpfen
  • Bis zu 46.400 Euro können durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere steuerfrei bleiben.
  • Gestaffelte Freibeträge: 15% bis 33.000 Euro Gewinn (Grundfreibetrag ohne Investitionsnotwendigkeit), 13% für die nächsten 145.000 Euro, 7% für die nächsten 175.000 Euro, und 4,5% für die nächsten 230.000 Euro. Für Gewinne über 583.000 Euro erhöht sich der Gewinnfreibetrag nicht mehr.
  1. Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Aufwendungen vorziehen und Erträge verschieben
  • Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern können unregelmäßige Zahlungen (z.B. für Werbung oder Beratungskosten) den Gewinn 2024 mindern, wenn sie noch 2024 erfolgen.
  • Regelmäßige Zahlungen von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern für wirtschaftlich das Jahr 2024 betreffende Lieferungen und Leistungen können den Gewinn 2024 mindern, wenn sie spätestens bis 15.1.2025 erfolgen.
  1. Halbjahresabschreibung nutzen
  • Bei Anschaffung von Anlagegütern bis 31.12. kann noch die Halbjahresabschreibung geltend gemacht werden.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro können sofort abgesetzt werden.
  1. Forschungsprämie beantragen
  • 14% der Forschungsaufwendungen (Löhne, Materialkosten, Gemeinkosten) können als Forschungsprämie beantragt werden.
  • Für den Antrag hat man bis zu 3 Jahre Zeit.

 

Steuertipps für Arbeitnehmer:innen:

  1. Werbungskosten optimieren
  • Ausgaben für berufliche Fortbildung, Fachliteratur oder Arbeitsmittel können noch 2024 steuerlich wirksam werden.
  • Homeoffice-Pauschale von bis zu 300 Euro pro Jahr kann geltend gemacht werden.
  1. Sonderausgaben ausnutzen
  • Spenden, Kirchenbeiträge oder Zahlungen für Personenversicherungen vor Jahresende absetzen.
  • Topf-Sonderausgaben für vor 2016 abgeschlossene Verträge können noch bis 2025 abgesetzt werden.

 

Steuertipps für alle Steuerpflichtigen:

  1. Spenden steuerlich absetzen
  • Zuwendungen an begünstigte Organisationen sind bis zu 10% des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar.
  • Spenden an Feuerwehren und freiwillige Rettungsorganisationen sind ebenfalls begünstigt.
  1. Wertpapierverluste realisieren
  • Durch Verkauf können Verluste mit Gewinnen aus im gleichen Jahr erfolgten Wertpapierverkäufen gegengerechnet werden.
  • Verlustausgleich mit betrieblichen Einkünften ist eingeschränkt möglich.
  1. Familienbonus Plus optimieren
  • Überprüfen Sie die optimale Aufteilung zwischen den Elternteilen.
  • Bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr können geltend gemacht werden.
  1. Energiekostenausgleich und Klimabonus beachten
  • Einmaliger Energiekostenausgleich von 150 Euro pro Haushalt.
  • Klimabonus in Höhe von 200 Euro pro Person, zusätzlich 110 Euro für Kinder.

 

Für eine individuelle Beratung und detaillierte Informationen klicken Sie bitte hier:

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