KomplizierteVerrechnung der Kurzarbeit kostete Unternehmen bis zu 75 Mio. €
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Analyse von Mazars Austria zeigt: Kosten der Personalverrechnung pro Mitarbeiter*in um 50 Prozent gestiegen; Lösungsvorschlag: Vereinfachung ähnlich wie bei Beschäftigungsbonus
Die sehr komplexe Verrechnung der Covid-19-Kurzarbeit hat für Österreichs Wirtschaft zwischen April 2020 und Februar 2021 Mehrkosten von 65 bis 75 Millionen Euro gebracht, bis zum Sommer werden es rund 100 Millionen Euro sein. Das zeigt eine Analyse des Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmens Mazars Austria: Demnach sind die Kosten für die Personalabrechnung seit Einführung der Kurzarbeit pro Mitarbeiter*in um rund 50 Prozent gestiegen.
Der Grund dafür: jede einzelne Abrechnung muss zwei Mal durchgeführt werden. Einmal vor dem Monatsende, mit einem pauschalen Abschlag für die Kurzarbeit, damit die Mitarbeiter*innen rechtzeitig ihr Gehalt bekommen. Und dann ein zweites Mal nach dem Monatsende, wenn die tatsächlichen Ausfallsstunden feststehen, für die exakte Berechnung der monatlichen Kurzarbeitsbeihilfe. Mazars schlägt eine Vereinfachung der Verrechnung nach dem Vorbild des Beschäftigungsbonus vor.
„Die Covid-19-Kurzarbeit ist unbestritten ein Erfolgsmodell, das Österreich durch die Krise hilft“, sagt Michael Dessulemoustier, Geschäftsführer bei Mazars. „Allein, dass der Leitfaden des Ministeriums für die Abrechnung 146 Seiten dick ist, zeigt aber, wie groß die Herausforderung für Personalverrechner*innen ist. 12 Monate Erfahrung mit der Kurzarbeit wären ein Anlass für eine Vereinfachung der Abrechnung.“
Aus für die doppelte Gehaltsabrechnung
Der Hintergrund für die doppelte Gehaltsabrechnung liegt in der sehr komplexen Abrechnung der Kurzarbeit: Wenn die tatsächlichen Ausfallsstunden am Ende des Monats feststehen, muss die Kurzarbeitsbeihilfe für jeden einzelnen Gehaltsbestandteil anteilig berücksichtigt werden – also für Grundgehalt, Zuschläge, Provisionen und andere Entgelte – und zudem in der monatlichen Gehaltsabrechnung dargestellt werden. Den Mitarbeiter*innen werden nur vom reduzierten Bezug Sozialversicherung und Lohnsteuer abgezogen. Die Differenz zu den regulären vollen Lohnnebenkosten trägt zunächst das Unternehmen und bekommt sie über die Beihilfe vom AMS zurück.
Vereinfachung nach dem Vorbild Beschäftigungsbonus
Mazars schlägt eine deutliche Vereinfachung der Abrechnung der Kurzarbeit vor und eine Abschaffung der zwingenden doppelten Gehaltsabrechnung auf Basis der tatsächlichen Arbeitsstunden. Vorbild könnten hier andere Abrechnungen sein, wie etwa jene des Beschäftigungsbonus. Auch hier bekommen die Mitarbeiter*innen regulär das Gehalt vom Unternehmen und das Unternehmen erhält die Beihilfe vom AMS – eine eigene Berücksichtigung in der Lohnverrechnung ist aber nicht notwendig.
Über Mazars in Österreich
Mazars Austria ist eine der größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzleien in Österreich mit Standorten in Wien und Krems. Seit dem Zusammenwachsen mit Moore Stephens City Treuhand GmbH Anfang 2020 ist Mazars ein stetig wachsendes Unternehmen mit acht Geschäftsführern und 180 MitarbeiterInnen. Mazars Austria ist eingebunden in eine internationale Partnerschaft aus 40.000 MitarbeiterInnen in 91 Ländern.