Warum für Online-Händler der 30. Juni ein wichtiger Termin ist

Warum für Online-Händler der 30. Juni ein wichtiger Termin ist

Foto: “Verena Ziegler, Partnerin bei Mazars rät Unternehmen zum EU One-Stop-Shop” / Fotocredit & Quelle: © Mazars Austria

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Mazars-Reminder für Webshop-Betreiber:

Bis 30. Juni für den EU One-Stop-Shop registrieren, sonst droht Registrierungspflicht in jedem Empfängerland

 

Wegen Neuregelung des EU-Versandhandels entfallen Lieferschwellen; Betreiber*innen müssten dann auch in jedem Bestimmungsland steuerlich registriert sein, wenn sie an Private liefern

 

Jenen Betreiber*innen der mehr als 14.500 österreichischen Webshops, die Waren auch an Privatkund*innen innerhalb der EU versenden, rät das Steuerberatungsunternehmen Mazars, sich bis 30. Juni über FinanzOnline für den EU One-Stop-Shop zu registrieren. Der Grund: Mit der Neuregelung des EU-Versandhandels fallen die Lieferschwellen für die einzelnen Mitgliedsstaaten weg. Im Klartext heißt das für die Webshop-Betreiber*innen, dass sie bereits ab einem Lieferwert von einem Euro die Rechnung mit der Umsatzsteuer des Empfängerlandes ausstellen UND in diesem Land auch steuerlich registriert sein müssen – im schlimmsten Fall also in jedem der 27 EU-Staaten. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10.000 Euro Umsatz in diesem Bereich. Mit dem EU One-Stop-Shop reicht hingegen eine einmalige Registrierung für die Erklärung und die Abfuhr der Umsatzsteuer, auch in den Lieferländern.

 

„Es wäre schon ein enormer bürokratischer Aufwand, wenn sich die Betreiber*innen der Shops auch wegen ganz kleiner Beträge in jedem Land, in das sie liefern, steuerlich registrieren müssten“, sagt Verena Ziegler, Partnerin bei Mazars Austria, „die Anmeldung für den One-Stop-Shop funktioniert aber schnell und unkompliziert und erleichtert die Erklärung und Abfuhr der Umsatzsteuer erheblich. Für bestehende Shops ist es aber wichtig, dass sie die Frist nicht verpassen.“

 

Noch bis 30. Juni gelten für die Lieferung von Waren an Private innerhalb der EU Lieferschwellen – für Österreich etwa 35.000 Euro, für Deutschland und Italien 100.000 Euro. Wurden diese Schwellenwerte nicht überschritten, reichte es bisher etwa für ein österreichisches Unternehmen die Rechnung mit österreichischer Umsatzsteuer auszustellen.

 

Neu ab 1. Juli: Die Lieferschwellen fallen weg. Bestellt Herr L. aus Spanien etwa bei einem österreichischen Sporthändler ein Produkt um 150 Euro, dann muss das österreichische Unternehmen auf der Rechnung die spanische Umsatzsteuer anführen und in Spanien steuerlich registriert sein. Den Ausweg bietet der EU-One-Stop-Shop: Dabei reicht es, sich einmalig über FinanzOnline zu registrieren – der Umsatz bleibt weiterhin im „Mitgliedsstaat des Verbrauchs“ steuerpflichtig, der EU-One-Stop-Shop erleichtert aber die Erklärung und die Abfuhr.

 

Alle Informationen zum EU One-Stop-Shop und die Anmeldung dafür auf www.mazars.at

 

 

 

Über Mazars in Österreich


Mazars Austria ist eine der größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzleien in Österreich mit Standorten in Wien und Krems. Seit dem Zusammenwachsen mit Moore Stephens City Treuhand GmbH Anfang 2020 ist Mazars ein stetig wachsendes Unternehmen mit acht Geschäftsführern und 180 MitarbeiterInnen. Mazars Austria ist eingebunden in eine internationale Partnerschaft aus 40.000 MitarbeiterInnen in 91 Ländern.

www.mazars.at

 

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