E-Zustellung ab 1. Jänner 2020 für Unternehmen verpflichtend

E-Zustellung ab 1. Jänner 2020 für Unternehmen verpflichtend

Foto: “Barbara Havel, Vorsitzende der Jungen Wirtschaft Wien” / Fotocredit: © Adrian Almasan / Quelle: © Junge Wirtschaft Wien

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Auf Unternehmen kommt ab dem 1. Jänner 2020 eine umfangreiche Änderung zu. Im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie werden ab diesem Tag behördliche Schreiben ausschließlich elektronisch zugestellt. Die Junge Wirtschaft Wien sieht die EU-Vorgabe nur rudimentär umgesetzt und schlägt zusätzliche Implementierungsmöglichkeiten vor, wie bspw. die zukünftige Ausweitung der Verordnung auf Privatpersonen oder die Möglichkeit der Antwort auf digitalem Weg. Vor allem Nachhaltigkeit ist der größte Pluspunkt der E-Zustellung, denn auf diese Weise werden jährlich rund 400 Millionen bislang postalisch zugestellte Behördenbriefe eingespart.

 

Ab Jänner 2020 gilt für Unternehmen das Recht auf elektronische Zustellung von behördlichen Informationen oder Bescheiden. Das heißt, dass alle amtlichen Bundesbehörden Unternehmen ausschließlich über ein eigens dafür eingerichtetes elektronisches Postfach informieren. Die Unternehmen wiederum müssen die Möglichkeit schaffen, diese Zusendungen empfangen zu können. So werden künftig die Finanzämter Bescheide digital zustellen, ebenso wie Ministerien oder andere Behörden. Die Junge Wirtschaft Wien (JWW) rund um Vorsitzende Barbara Havel begrüßt diesen Schritt grundsätzlich, ortet zugleich aber auch Verbesserungsbedarf. Das digitale Postfach soll dabei ein zusätzlicher Kommunikationskanal sein, der so nützlich ist, dass er freiwillig genutzt wird.

 

Umsetzung verbesserungswürdig

„Wir haben mehrere Verbesserungsvorschläge, was die E-Zustellung betrifft. Der größte Kritikpunkt betrifft die Einwegkommunikation der EU-Richtlinie. Das heißt, UnternehmerInnen können Post von Bundesbehörden empfangen, sie können aber nicht über den gleichen Kanal antworten. Das sollte dringend geändert werden“, sagt Havel, die zudem ergänzt: „Die E-Zustellung betrifft ausschließlich Bundesbehörden – wieso werden nicht gleich auch alle Länder und Gemeinden eingebunden?“ Darüber hinaus stößt sich die JWW an der Tatsache, dass die E-Zustellung nicht für alle juristischen und natürlichen Personen, also auch für Privatpersonen, eingeführt wird. 

 

Vereinfachung von Behördenwegen

Das von der JWW geforderte digitale Postfach entspricht im Grunde einem E-Mail-Postfach, mit dem Unterschied, dass es behördlich an jeden einzelnen oder jede einzelne StaatsbürgerIn vergeben wird und durch moderne Verschlüsselungstechnologien absolut sicher ist. Mit der eigenen ID, die ein Leben lang gleichbleibt, loggt man sich ein und hat Zugriff auf behördliche Schriftstücke und andere sensible Informationen. „Das digitale Postfach kann ganz einfach auf bestehende Systeme in Österreich, wie die Bürgerkarte und die E-Zustellung, aufgesetzt werden“, erklärt Havel. „Unsere Anwendungsszenarien sehen eine deutliche Vereinfachung für alle BürgerInnen, Unternehmen und Behörden vor. Mit dem digitalen Postfach wird eine sichere elektronische Kommunikation von und mit Behörden und Institutionen, zwischen Unternehmen sowie zwischen KundInnen und Unternehmen ermöglicht. Auch die Übermittlung anderer sensibler Informationen, etwa von ÄrztInnen, AnwältInnen oder SteuerberaterInnen, werden über das digitale Postfach ermöglicht“, skizziert Havel einen Teil der Einsatzmöglichkeiten der neuen Kommunikationsform. Doch die Anwendungsbereiche sind noch deutlich weitreichender: „Mit der Einrichtung von Clearingstellen für den Versand, etwa über das Melderegister, könnten alle an einer Adresse gemeldeten BürgerInnen zum Beispiel über die Termine des Rauchfangkehrers informiert werden oder über Gasgebrechen. Mit der Einbindung von Bankinstituten ist der elektronische Rechnungsversand bei Bankomat- oder Kreditkartenzahlung über einen sicheren und gleichzeitig einfachen Kanal garantiert und macht Papierrechnungen obsolet“, führt Havel aus. Für Unternehmen sei die Möglichkeit, Rechnungen digital und sicher zu verschicken, sehr attraktiv. Gleichzeitig könnte man auch der wachsenden Bedrohung durch Cyberkriminalität entgegenwirken sowie einige Grundanforderungen der EU-DSGVO leichter umsetzen.

Die Benachrichtigung für neue Unterlagen im digitalen Postfach ist denkbar einfach: Der oder die AdressatIn wird via SMS oder E-Mail informiert. Die digitale Post kann dann jederzeit und völlig ortsunabhängig abgerufen werden. Neben der Vereinfachung von Behördenwegen und der Zeitersparnis ist die digitale Kommunikation auch umweltschonend, da die Papierberge, die etwa durch Rechnungsläufe oder die Zusendung von Versicherungsunterlagen entstehen, der Vergangenheit angehören. 

 

 


Über die Junge Wirtschaft Wien


Die Junge Wirtschaft Wien ist eine überparteiliche, freiwillige und ehrenamtliche Gemeinschaft von jungen UnternehmerInnen, Führungskräften, GründerInnen und unternehmerisch denkenden Menschen zwischen 18 und 40 Jahren. Derzeit zählt die Junge Wirtschaft Wien rund 5.000 Mitglieder, verteilt über alle Branchen. Das Team unter der Vorsitzenden Barbara Havel hat sich unter dem Motto „Gemeinsam mutig gestalten“ den Abbau von veralteten Normen, die Verjüngung wirtschaftspolitischer Strukturen sowie die Schaffung bestmöglicher Rahmenbedingungen für Wiens JungunternehmerInnen vorgenommen. 

 www.jungewirtschaft.wien

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