Ferialjob – arbeiten für ein Taschengeld? Sozialversicherung für Volontär bis Ferialarbeiter
Dazu ist vor allem klar zu stellen: Ferialjob ist nicht Ferialjob! Einerseits gibt’s die Ferialpraktikanten, also Schüler (z. B. HTL oder HLA) oder Studenten, die eine für die Ausbildung notwendige Tätigkeit verrichten – im Vordergrund steht allerdings das Ausbildungsziel.
Ein Dienstverhältnis – und die damit verbundene Pflichtversicherung – kann, muss aber nicht entstehen: Bekommt der Praktikant ein “Taschengeld” über der Geringfügigkeitsgrenze (357,75 EUR), ist er vollversichert. Ausnahme ist das Gastgewerbe, wo das Praktikum immer ein Dienstverhältnis begründet!
Anders sieht es aus, wenn SchülerInnen und StudentInnen in den Ferien ihr Taschengeld kräftig auffetten wollen, nämlich als Ferialarbeiter oder -angestellter.
In diesem Fall besteht Anspruch auf kollektivvertragliche Entlohnung sowie arbeitsrechtlich auf Sonderzahlungen, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankenstand.
FerialarbeiterInnen sind sozialversichert, die Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse obliegt dem Dienstgeber.
FerialarbeiterInnen ist nicht nur kranken- und unfallversichert, die Zeit ist auch für die Pension anrechenbar.
Für Fragen zum Versicherungsschutz bei Ferialjob steht Ihnen das NÖDIS-Telefonservice der NÖGKK unter 050899/7100 zur Verfügung. Infos gibt es auch unter www.noegkk.at.