Mehr Sicherheit für Selbständige mit doppeltem Wochengeld und beitragsfreiem Krankengeld Neu.
Mehr Sicherheit für Selbständige
Mit großer Mehrheit hat das Parlament sowohl die Verdoppelung des Wochengeldes als auch das neue beitragsfreie Krankengeld für Selbständige beschlossen. “Damit sind zentrale Forderungen der SVA im Parlament beschlossen – endlich können wir Selbständige besser absichern bei einem Ja zu Kindern oder
bei längerer Krankheit”, sagte Peter McDonald, stv. Obmann der SVA. In der Urbefragung wurde neben einem geringeren Beitrag bzw. Selbstbehalt bei gesundem Lebensstil mit 60% Unterstützung
Verbesserungen beim Wochengeld und Krankengeld von jeder zweiten Unternehmerin unter 40 Jahren als zweitwichtigste Priorität angegeben. “Die Urbefragung gibt den Weg vor und die SVA hat sich erfolgreich für vorrangige Wünsche beim Gesetzgeber eingesetzt. Die Urbefragung wirkt! Viele Selbständige haben uns in den vergangenen Monaten angerufen und nachgefragt, wann die geplante Erhöhung des Wochengeldes in Kraft tritt. Wir haben deshalb die Verhandlungen mit dem Gesetzgeber noch einmal intensiviert und werden schon ab 1. Jänner 2013 ein doppelt so hohes Wochengeld auszahlen können. Für Unternehmerinnen ist dies ein wichtiger Schritt für die Vereinbarkeit von Selbständigkeit und Familie.”
Auch beim Krankengeld kann die SVA einen großen Erfolg für ihre Versicherten verbuchen: “Gerade Kleinunternehmen oder Familienbetriebe können bei längerer Krankheit sehr schnell in eine
existenzbedrohende Situation kommen. Wir haben deshalb lange gekämpft und freuen uns, dass die Versicherten ab 1. Jänner 2013 das beitragsfreie Krankengeld Neu in Anspruch nehmen können.” Damit
können die Versicherten bei schwerer Krankheit oder nach einem schwerwiegenden Unfall – in Kombination mit der freiwilligen Zusatzversicherung – nach der 6. Woche mit einem Krankengeld zwischen 1.680 Euro und 3.960 Euro im Monat rechnen.
“In den letzten Jahren haben wir für die soziale Absicherung unserer Versicherten viel erreicht”, so McDonald weiter. Unter anderem eine 30-prozentige Senkung der Beiträge für Unternehmer mit
kleinen Einkommen, die Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge um 15 Prozent für alle Versicherten, die Abfertigung Neu für Selbständige oder die Absicherung im Falle von Arbeitslosigkeit für Selbständige.
“Als serviceorientierter Gesundheitsdienstleister muss es der SVA künftig besser ermöglicht werden, allen Selbständigen ein verlässlicher und damit flexibler Versicherungspartner sein zu können
und dafür kämpfen wir”.
Eine bessere Absicherung im Krankheitsfall und rund um die Geburt war einer der zentralen Aufträge der Versicherten bei der SVA-Urbefragung. Dieses deutliche Votum brachte den entscheidenden
Impuls, der die langen Verhandlungen zwischen SVA mit dem Gesundheitsministerium und dem Sozialministerium zu einem erfolgreichen Abschluss brachte. Wirtschaftsminister Mitterlehner, Sozialminister Hundstorfer und Gesundheitsminister Stöger haben dies dankenswerterweise unterstützt.
Detailinformation zum Wochengeld Neu
Per 1.1.2013 wird das GSVG-Wochengeld von ursprünglich knapp 27 Euro auf 50 Euro fast verdoppelt. Diese völlige Neuregelung löst eine 30 Jahre alte Fixbetragsregelung mit jährlichen Valorisierungen ab und bringt eine finanziell deutlich spürbare Verbesserung für Bezieherinnen. Für die Zeit des utterschutzes kann das Wochengeld 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin, am Tag der Entbindung sowie 8 Wochen nach der Entbindung bezogen werden. 2011 verzeichnete die SVA ca. 2.500 Wochengeldbezieherinnen.
Krankengeld Neu und Krankengeld mit Zusatzversicherung im Detail
Anspruchsberechtigt sollen künftig Unternehmer sein, die weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigen. Sie werden eine Geldleistung von 27,73 Euro pro Tag bekommen, ausgezahlt nach der 6. Woche der Arbeitsunfähigkeit bis zur Höchstdauer von insgesamt 20 Wochen – die gesamte Geldleistung kann damit fast 4.000 Euro betragen. Für die Zeit davor – und zusätzlich – soll es weiterhin die freiwillige Zusatzversicherung ab dem 4. Tag der Krankheit geben. Neu ist hier eine Mindesthöhe von ca. 27,73 Euro pro Tag. Die Finanzierung des neuen Krankengeld-Modells in der Höhe von 19 Mio. Euro erfolgt über die AUVA.
Schließt jemand eine freiwillige Zusatzversicherung ab, so hat er im Falle von Erkrankung ab dem 4. Tag und bis zur 6. Woche Anspruch auf tägliches Krankengeld zwischen 27,73 und 103,60 Euro. Nach der 6. Woche können zusätzlich tägliche Unterstützungsleistungen in Höhe von 27,73 bezogen werden. Insgesamt haben Versicherte mit Zusatzversicherung somit Anspruch auf mindestens 55,46 Euro und höchstens 131,33 Euro täglich, ab der 6. Woche. Der Kostenbeitrag für die freiwillige Zusatzversicherung entspricht 2,5 Prozent der vorläufigen Beitragsgrundlage, bzw. einem monatlichen Mindestbeitrag von knapp 28 Euro.
SVA Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ist der Sozialversicherungsträger für Österreichs Unternehmerinnen und Unternehmer. In ihrer Zuständigkeit für die gesetzliche Krankenversicherung der Selbständigen betreut die SVA rund 700.000 Kunden (davon 340.000 Aktive, 130.000 Pensionisten und 230.000 Angehörige), in ihrer Zuständigkeit für die gesetzliche
Pensionsversicherung 360.000 Anspruchsberechtigte (300.000 Gewerbetreibende und 60.000 Freiberufler).
Als modernes Dienstleistungsunternehmen setzt die SVA auf Kundennähe, effiziente, schlanke Verwaltung und Aktionen wie “Fit zu mehr Erfolg” und den einzigartigen “SVA-Gesundheitshunderter”, welche den Versicherten Motivation zur aktiven Prävention geben. Als erste Sozialversicherung legt die SVA den Fokus auf die Gesundheitsvorsorge und bietet mit der Gesundheitsversicherung “Selbständig Gesund” umfassende Vorsorgeleistungen an, die auf freiwilliger Basis beim Gesundbleiben oder -werden unterstützen.
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Quelle: APA OTS