Unangenehm, aber wichtig – Finanzen regeln, bevor es zu spät ist
[Pressemitteilung]
Mit Gedanken an den eigenen Tod oder an einen Schicksalsschlag, der uns handlungsunfähig macht, befasst sich niemand gerne. Trotzdem ist es wichtig, darüber nachzudenken, wem man die Verantwortung für sein Geld überträgt, wenn man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Die auf Vermögensverwaltung spezialisierte Zürcher Kantonalbank Österreich AG weiß aus der Praxis, worauf bei der Nachfolgeplanung abseits eines Testaments zu achten ist und welche Folgen es haben kann, wenn man wichtige Aspekte außen vor lässt.
Verfügungsberechtigten bestimmen
Demenz oder ein schwerer Unfall kann dazu führen, dass man bereits vor dem Tod, oder auch nur vorübergehend, handlungsunfähig wird. Aus ihrer Praxiserfahrung empfiehlt die Zürcher Kantonalbank Österreich AG, unbedingt einen Verfügungsberechtigten zu bestimmen. Das sollte eine Vertrauensperson aus dem Umfeld sein, die entweder mit einer Zeichnungsberechtigung oder einer Vorsorgevollmacht ausgestattet wird. „Ist man aufgrund der geistigen Verfassung nicht mehr handlungsfähig, kann der Verfügungsberechtigte wichtige Entscheidungen für einen treffen“, sagt Hermann Wonnebauer, Vorstandsmitglied der Zürcher Kantonalbank Österreich AG. Gleichzeitig bedeutet das, eine gerichtliche Vertretung in Form einer Sachwalterschaft zu vermeiden. „Unsere Praxiserfahrung zeigt, dass gerichtliche Sachwalter keine aktiven Entscheidungen treffen und oft eine ganz andere Interessenslage haben als der Betroffene. Für sie geht es primär um die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben“, so Wonnebauer.
Bis zur Klärung des Erbes kann es dauern
Viele Menschen glauben, dass sie mit einem Testament für den Fall des Ablebens ohnehin alles geregelt hätten. Doch ganz so einfach ist es nicht, erklärt Wonnebauer. „Gerade bei komplexen Vermögensstrukturen dauert es mitunter Wochen oder Monate, bis die gesamte Verlassenschaftsabwicklung abgeschlossen ist. Erst danach haben die Begünstigten Anspruch und Zugriff darauf“, macht das Vorstandsmitglied der Privatbank deutlich. Wer also sicherstellen will, dass Personen, die im Fall des eigenen Todes begünstigt sein sollen, rasch an benötigtes Geld kommen, braucht eine zusätzliche Lösung. Eine mögliche Lösung wäre u. U. eine fondsgebundene Versicherung, die im Ablebensfall sofort an den Begünstigten ausbezahlt wird, so Wonnebauer. Auch eine „Schenkung auf den Todesfall“ kann in der Praxis eine Lösung sein. Ob diese sinnvoll ist und in welcher Form sie ausgestaltet sein muss, kann einem der Notar oder Anwalt des Vertrauens beantworten.
Entscheidungsvakuum kann viel Geld kosten
Hat ein naher Angehöriger plötzlich jemanden zu pflegen oder gar einen Todesfall zu verkraften, so hat er in den ersten Wochen danach mit Sicherheit andere Sorgen, als ein Wertpapierdepot zu managen. Auch auf diesen Umstand macht die Zürcher Kantonalbank Österreich AG aufmerksam. Delegiert ein Kunde diese Aufgabe bereits im Vorfeld an eine Bank seines Vertrauens, so ist die Vermögensverwaltung klar definiert und bleibt auch nach dem Ableben bestehen. „Hält ein Kunde ein Wertpapierdepot, kann es in unserer schnelllebigen Zeit zu einem Entscheidungsvakuum kommen, das mitunter viel Geld kostet“, warnt Wonnebauer.
Streitfall Immobilie
Ein Aspekt, der im Erbfall häufig zum Streitfall wird, ist etwaiger Immobilienbesitz, also zum Beispiel ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung. Nicht selten sind damit verschiedene Emotionen und teils auch nicht ausgesprochene Erwartungshaltungen verknüpft. „Die Schattenseite der Immobilie ist, dass sie, wie der Name schon sagt, immobil ist. Wenn nichts geregelt ist, müssen die Erben gemeinsam entscheiden, was damit passiert“, sagt Wonnebauer. Eine Immobilie kann so für einen Erben zur Last werden, weil er sie unter emotionalem Druck bewirtschaften oder zu Geld machen muss. „Auch hier heißt die Lösung, frühzeitig entscheiden und rechtzeitig Klarheit schaffen“, betont Wonnebauer. Generell empfiehlt der Private Banking Profi, bei der Nachfolgeplanung einfach einmal seinen Bankberater mit den Fragen zu befassen, was passiert, wenn man handlungsunfähig wird oder wenn man stirbt. „So erfährt man, welche Regelungen derzeit bestehen, wo es noch Handlungsbedarf gibt, und man spielt das Thema einem Bankexperten zu, der Lösungen für einen anbieten muss“, schließt Wonnebauer.
Die Zürcher Kantonalbank Österreich AG
Die Zürcher Kantonalbank Österreich AG ist ein auf Private Banking – insbesondere die professionelle Betreuung von vermögenden Privatpersonen und Familien, Stiftungen sowie Unternehmern – in Österreich und Süddeutschland spezialisiertes Institut. An den beiden Standorten Salzburg und Wien sind 93 Mitarbeiter (Stand Sept. 2018) beschäftigt. Aktuell verwaltet die Bank ein Geschäftsvolumen von 2,3 Milliarden Euro und verzeichnet ein jährliches Wachstum von 15 bis 20 Prozent. Bei den international anerkannten Thomson Reuters Lipper Fund Awards 2017 wurde die Zürcher Kantonalbank Österreich AG mit zwei ersten Plätzen ausgezeichnet. Beim Österreichischen Dachfonds Award 2016 des GELD-Magazins wurden Portfolios des Hauses mit den Plätzen eins und drei prämiert. Die Zürcher Kantonalbank Österreich AG ist eine 100-prozentige Tochter der Zürcher Kantonalbank, Zürich. Das Schweizer Traditionshaus blickt auf eine mehr als 140-jährige Geschichte zurück und wurde aktuell zum sechsten Mal in Folge als sicherste Universalbank der Welt ausgezeichnet (Quelle: Global Finance Media Inc.). Als einziges Universalbank-Institut weltweit besitzt die Zürcher Kantonalbank, Zürich, ein Triple-A-Rating aller drei großen internationalen Ratingagenturen (Moody’s, S&P und Fitch).
[1] https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Krankheiten/Demenz/Oesterreichischer_Demenzbericht
Foto: “Hermann Wonnebauer, Vorstand Zürcher Kantonalbank Österreich AG”
Fotocredit: © Zürcher Kantonalbank Österreich AG – www.zkb-oe.at
Quelle: Zürcher Kantonalbank Österreich AG – www.zkb-oe.at