Die Einschränkungen des Corona-Härtefallfonds

Die Einschränkungen des Corona-Härtefallfonds

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Quelle: A.B.S. Global Factoring AG

[Werbung]*Unbezahlt*Salzburg, September 2020

Ernüchterung im österreichischen Mittelstand trotz zahlreicher Anträge

Corona-Hilfe kommt im österreichischen Mittelstand an 

 

Am 22.03.2020 trat das Härtefallfondsgesetz in Kraft.Die Bundesregierung hat nach einem Gespräch mit den Sozialpartnern Unterstützungen für österreichische Unternehmen angekündigt. Der Bund hat insgesamt Garantien für Überbrückungsfinanzierungen im Ausmaß von 10 Mio. Euro angeboten, um Liquiditätsengpässe zu schließen, die durch Umsatzausfälle als Folge des Corona-Virus entstehen. Vorrangiges Ziel ist, österreichische Unternehmen vor ernsthaften Finanzierungsschwierigkeiten oder – wenn diese bereits vorliegen – vor einer drohenden Insolvenz zu schützen.  

Aus diesem Grund wird ab sofort im Rahmen des 15 Milliarden Euro-Hilfsfonds der Regierung die aws Überbrückungsgarantie deutlich ausgebaut. Die unmittelbar umgesetzten Neuerungen beinhalten eine 100 % Garantiequote für Kredite bis EUR 500.000 und eine 90 %ige Garantiequote für Kreditbeträge bis EUR 27,7 Mio.

Viele österreichische Unternehmen haben die Soforthilfen seitens der Regierung genutzt, um entstandene Liquiditätslücken zu schließen. Denn bedingt durch Corona sind die Umsätze stark eingebrochen, Fixkosten konnten aber nicht in ausreichendem Umfang reduziert werden. Die entstandenen Verluste haben sofort Löcher in die Unternehmenskassen gerissen. 

Einschränkungen des Corona-Hiflspakets führen jedoch zu Ernüchterung

Damit die Fördermittel auch tatsächlich zur Deckung der laufenden Betriebskosten oder für Investitionen eingesetzt werden und auch keine Zombie-Unternehmen finanziert werden, unterliegt die Antragsstellung für Soforthilfe bestimmten Auflagen – mit der neuen Richtlinie des BMF wurden weitere wesentlichen Verbesserungen umgesetzt, die sogenannte Phase 2.

  • Antragsberechtigt in Phase 2 sind die Förderungswerber, die vor dem 16.03.2020 ihre unternehmerische Tätigkeit aufgenommen haben. Bei Unternehmensgründung oder Betriebsübernahme zwischen 01.01.2020 und 15.03.2020 werden Förderungswerber pauschal mit EUR 500,00 für den beantragten Betrachtungszeitraum unterstützt. 
  • Während in Phase 1 nur Unternehmer, welche ein Einkommen vor Steuern und Sozialabgaben von mindestens ca EUR 5.500,00und höchstens ca EUR 60.000,00 erwirtschaftet haben, antragsberechtigt waren, beinhaltet die Phase 2 keine Einkommensunter- oder -obergrenze. Es werden jedoch nur Unternehmen mit Österreich-Bezug bzw solche, die vor der COVID-19-Krise nicht „in Schwierigkeiten“ im Sinne der VO (EU) 651/2014 waren, gefördert.

Allerdings sind in Phase 2 weitere Voraussetzungen zu erfüllen: Es muss nachweislich eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung des Unternehmens durch COVID-19 gegeben sein. Eine derartige wirtschaftlich signifikante Bedrohung liegt vor, wenn:

  • die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können oder
  • im Betrachtungszeitraum zumindest überwiegend ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 besteht oder
  • ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 % zum vergleichbaren Betrachtungszeitraum des Vorjahres besteht.

Wer eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds erhält, darf keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) erhalten haben, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen. Ausgenommen davon sind Förderungen aufgrund von Corona-Kurzarbeit, Förderungen durch den Corona-Familienhärteausgleichs und Förderungen durch den Fixkostenzuschuss.Die Inanspruchnahme staatlicher Garantien ist erlaubt.

Ernüchterung: In der Folge stellen viele österreichische CFOs fest, dass das Corona-Hilfspaket die finanzielle Handlungsfreiheit ihres Unternehmens doch massiv und vor allem über einen längeren Zeitraum einschränkt. Die schnelle Möglichkeit, Liquidität zu sichern sowie die attraktiven Konditionen führten dazu, dass bei der Beantragung der Mittel das Abwägen der Vor- und Nachteile sowie die Beurteilung der Kreditkonditionen nicht immer mit hinreichender Aufmerksamkeit vorgenommen wurde. Das rächt sich nun. 

Hinzu kommt, dass die Mittel spätestens nach 2 Tilgungsfreijahren ratierlich zurückgezahlt werden müssen. Wenn also die Mittel die bereits entstandenen Lücken gestopft haben, stellt sich die Frage, wie weiteres Wachstum, das es in der Regel zwingend braucht, um die Krise nachhaltig zu überwinden, finanziert werden kann. 

Weitere Finanzierungsbausteine als Ergänzung zum Hilfspaket

Ergänzend zum Härtefall-Fondsbraucht es daher weitere Finanzierungsbausteine, um nachhaltiges Wachstum zu finanzieren. Ein beliebtes Instrument ist die Rechnungsfinanzierung – auch Factoring genannt. Durch eine umsatzkongruente Finanzierung ist das Working Capital auch bei weiterem Wachstum dauerhaftgesichert. Das Unternehmen kann durch den regelmäßigen Verkauf der Forderungen sofortige Liquidität generieren und sichert sich auch langfristig Wachstumsmöglichkeiten. Denn auch dem Wunsch der Kunden nach längeren Zahlungszielen kann leichter entsprochen werden, womit der Absatz angekurbelt werden kann. Dabei übernimmt das Factoringunternehmen nicht nur die Vorfinanzierung der Rechnungen, sondern auch den Ausfallschutz. In Krisenzeiten kein unerheblicher Vorteil. Und die Rückzahlung erfolgt bei Fälligkeit durch die Abnehmer.

Factoring kann auch Unternehmen unterstützen, um aus einer Krisensituation herauszukommen. Damit ist Factoring flexibler als der klassische Bankkredit. 

Handelsunternehmen, Produktionsbetriebe oder Dienstleister, die im B2B-Geschäft aktiv sind, sollten Factoring als Finanzierungsbaustein regelmäßig für sich prüfen. Denn der Einsatz von Factoring liefert nicht nur einen Beitrag zur Working Capital-Finanzierung, sondern fördert auch einen reibungslosen Ablauf des Geschäftes. Ganz zu schweigen von den freiwerdenden Ressourcen, die für den weiteren Ausbau des Unternehmens eingesetzt werden können. 

Fazit: Wachstum braucht ausreichende Liquidität – hier kann Factoring unterstützen. 

Liquiditätssicherung ist immer ein strategisches Ziel der Unternehmen. Vor allem für Wachstum braucht es ausreichende Liquidität. Dabei ist der klassische Kredit häufig die naheliegendste Finanzierungsoption, aber nicht immer die beste. Häufig ist ein guter Finanzierungsmix der Schlüssel zum Erfolg. Noch zu wenige Unternehmen wissen dabei, dass sie selbst erwirtschaftete Assets, wie Forderungen, zur Generierung zusätzlicher Liquidität einsetzen können. Factoring mit der A.B.S Factoring AG liefert mit den ergänzenden Serviceleistungen im Full-Service Factoring zudem Sicherheit vor Forderungsausfall sowie Entlastung im Debitorenmangement und Mahnwesen  – entscheidende Wettbewerbsvorteile für mehr unternehmerische Sicherheit und Planbarkeit. Und dies nicht nur dann, wenn staatliche Garantien und Ihre Kreditlinien ausgeschöpft sind.




Über A.B.S. Global Factoring AG
Die A.B.S. Global Factoring AG mit Hauptsitz in Wiesbaden ist der größte private konzern- und bankenunabhängige Qualitätsdienstleister für Full-Service-Factoring in Deutschland. 1996 von CEO Thorsten Klindworth gegründet wuchs die A.B.S. Gruppe zu einem Konzern, der acht weitere Tochtergesellschaften in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Slowenien und Schweden unterhält. Ein Unternehmen aufzubauen und daraus stetig Wachstum zu generieren, gehört somit zur Kernkompetenz der A.B.S. Als unternehmergeführtes Institut bietet die A.B.S. Global Factoring AG persönliche Beratung, maßgeschneiderte Finanzierungslösungen sowie 100%igen Schutz vor Forderungsausfällen und ist damit ein starker Partner des Mittelstandes. Mit innovativen Finanzierungskonzepten aus den Bereiche Factoring, Einkaufs- und Absatzfinanzierung unterstützt die A.B.S. mittelständische Unternehmen dabei, die eigene Liquidität und damit unternehmerische Spielräume und Wachstumschancen zu sichern. Der Name A.B.S. steht dabei für Flexibilität, Umsetzungsgeschwindigkeit und Vertrauen – sowohl im Umgang mit Kunden als auch mit Netzwerkpartnern. Mit über 125 Mitarbeitern kann die A.B.S. Gruppe ihren Kunden inzwischen an acht Standorten in Europa einen persönlichen und schlagkräftigen Service bieten. Im Kerngeschäft Factoring wickelte die A.B.S. Gruppe im Jahr 2019 hunderttausende Handelsforderungen gegen Debitoren aus 95 Herkunftsländern weltweit ab.


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